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Erste Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept

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KUNDMACHUNG

über die Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ramsau im Zillertal hat in seiner Sitzung vom 22. April 2015 beschlossen, gemäß § 64 Abs. 1 u. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Ramsau im Zillertal während sechs Wochen, zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt Ramsau im Zillertal aufzulegen.

Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.

Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4 lit. a TUP):

Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1 TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten.

Der vom Raumplaner Arch. Dipl.Ing. Kotai Christian (Kotai Autengruber Architekten ZT OG, 6200 Jenbach) ausgearbeitete Entwurf vom 08. April 2015 enthält die gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten Inhalte.

Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b TUP):

Die 6-wöchige Auflage erfolgt vom 30. April 2015 bis einschließlich 11. Juni 2015.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Ramsau im Zillertal zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter www.ramsau.tirol.gv.at einzusehen.

Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP):

Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Bürgermeister:

Steiner Friedrich

Unterlagen:

  • Textlicher Teil




  • Planlicher Teil



  • Naturräumliche Bearbeitung





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