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Gefahrenzonenplan Ziller - Auflage und öffentl. Einsichtnahme

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Der gemäß den Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung ausgearbeitete Gefahrenzonenplan für den Ziller liegt in der Zeit

vom 29. August 2014 bis 26. September 2014

im Gemeinde Ramsau i.Z. und im Baubezirksamt Innsbruck zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten, in denen insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich der Gefährdung und der voraussichtlichen Schadenswirkung durch Hochwasser sowie ihrer Funktionen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen beurteilt werden. Sie dienen als Grundlage für Projektierung und Durchführung von schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie für Planungen insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwesens und des Katastrophenschutzes.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich Stellung zu nehmen (§42a WRG 1959).




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