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Wohnbauförderung NEU

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Tirols Weg zum leistbaren und umweltschonenden Wohnen

Das Neue Jahr bringt’s:

  • Höhere Förderungen für nachhaltige Wohnbau- und Sanierungsvorhaben
  • Die einkommensunabhängige Sanierungsoffensive wird verlängert
  • Sonderförderung für den Austausch alter Raumheizgeräte

Wer im neuen Jahr beschlossen hat, seine Wohnsituation zu verbessern, für den gibt es gute Nachrichten. Denn mit 1. Jänner 2015 sind einige Neuerungen in der Wohnbauförderung in Kraft getreten. Die Tiroler Landesregierung hat Ende des Vorjahres ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die Einführung neuer sowie eine Erhöhung und Verlängerung bereits bestehender erfolgreicher Fördermaßnahmen beinhaltet. Diese Neuerungen in der Wohnbauförderung stellen einen wichtigen Schritt am „Tiroler Weg für leistbares Wohnen“ dar.

 

Seit Jahresbeginn gilt:

  • Eine Vereinfachung und Erhöhung der Förderung vom Neubau von Eigenheimen
  • eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für eine Neubauförderung von € 4000 auf € 4500 pro Zwei-Personen Haushalt
  • Erhöhung des Umweltzuschusses bei Neubauten
  • eine Erhöhung der Förderung für verdichtete Bauweise um bis zu 40€ /m²
  • Verbesserung der Wohnstarthilfe – Zuschuss bis zu 16.000 Euro.
  • Verbesserung der Förderung für energetische und umweltfreundliche Maßnahmen wie z.B. Fenstertausch oder Heizungserneuerung

Energetisches, umweltfreundliches und verdichtetes Bauen wird seitens des Landes noch stärker subventioniert als bisher. Auch im Rahmen der Wohnhaussanierung wird die Nachverdichtung von Wohnobjekten besonders gefördert. So wird bei Vergrößerungen eines Wohnobjektes der Kostensatz von 700 Euro auf 1.400 Euro pro Quadratmeter zusätzlicher, förderbarer Nutzfläche erhöht.
Moderne Holzfeuerungsanlagen sind klimaneutral und schadstoffarm. Aus diesem Grund gewährt das Land Tirol ab 1. Jänner 2015 eine Förderung für Haushalte, die sich für den Austausch ihres alten Raumheizgerätes für Festbrennstoffe (z.B. Kohle, Holz) entscheiden. Bis zu 1.500 Euro in Form eines einmaligen Zuschusses! Das Gesamtfördervolumen ist allerdings begrenzt. Wer den Austausch plant, sollte sich vor der Umsetzung informieren und nach dem erfolgten Austausch ein Ansuchen bei den zuständigen Wohnbauförderungsstellen einbringen.

 

Nähere Informationen und Details zu den aktuellen Wohnbaufördermaßnahmen finden Sie auf www.tirol.gv und www.energie-tirol.at


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