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Heizkostenzuschss 2010/2011
Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 07.07.2010 den Heizkostenzuschuss 2010/11 beschlossen.
Der einmalige Zuschuss wurde in der Höhe von € 175,00 pro Haushalt festgesetzt.
Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:
- PensionistInnen mit Bezug der geltenden Ausgleichszulage / Ergänzungszulage
- BezieherInnen von Pensionsvorschüssen bis zur Höhe der geltenden Netto-Einkommensgrenzen
- AlleinerzieherInnen mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
NICHT antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- BezieherInnen von laufenden Grundsicherungs/Grundversorgungsleistungen, die die Übernahme der Heizkosten als Grundsicherungs/Grundsicherungsleistung erhalten
- BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen, Schüler- und Studentenheimen
Einkommensgrenzen:
- € 780,00 pro Monat für allein stehende Personen
- € 1.170,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- € 150,00 pro Monat zusätzlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- € 400,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- € 250,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Für weitere Fragen bzw. Informationen stehe wir Ihnen gerne in unserem Gemeindeamt (Meldeamt, Zimmer 3) zur Verfügung.


