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Heizkostenzuschss 2010/2011

Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 07.07.2010 den Heizkostenzuschuss 2010/11 beschlossen.

Der einmalige Zuschuss wurde in der Höhe von € 175,00 pro Haushalt festgesetzt.

Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:

  • PensionistInnen mit Bezug der geltenden Ausgleichszulage / Ergänzungszulage
  • BezieherInnen von Pensionsvorschüssen bis zur Höhe der geltenden Netto-Einkommensgrenzen
  • AlleinerzieherInnen mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

NICHT antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

  • BezieherInnen von laufenden Grundsicherungs/Grundversorgungsleistungen, die die Übernahme der Heizkosten als Grundsicherungs/Grundsicherungsleistung erhalten
  • BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen, Schüler- und Studentenheimen

Einkommensgrenzen:

  • € 780,00 pro Monat für allein stehende Personen
  • € 1.170,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • € 150,00 pro Monat zusätzlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • € 400,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • € 250,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Für weitere Fragen bzw. Informationen stehe wir Ihnen gerne in unserem Gemeindeamt (Meldeamt, Zimmer 3) zur Verfügung.

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