Achtung Kinder

verfasst von: Sarah Abart
erstellt am: 03.07.2011 um 22:17
Kategorie:
Verkehrszeichen
Status: erledigt
Kommentare: 1
erledigt am: 12.07.2011
Dauer: 8 Tage



Beschreibung:
hallo, wollte mich erkundigen ob wir am schmiedweg von hausnummer 31 bis 41 eine tafel bekommen könnten mit achtung kinder, da viele die "gerade" nach der steigung dazu nutzen ihr auto wieder zu beschleunigen und die achtung kinder tafel am schneerosenweg ja nicht ersichtlich ist, wenn autos von der anderen seite kommen. vielleicht kann man die achtung kinder tafel mit einer erneuten 30km/h beschränkungstafel kombinieren? besten dank im vorraus

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Kommentare

Redakteur Langkampfen
Redakteur Langkampfen
aus Langkampfen
Kommentar vom: Dienstag, 12. Juli 2011 08:00:18

Aufstellung einer Tafel "Achtung Kinder" und Geschwindigkeitsbeschränkung

Sehr geehrte Frau Abart!

Zu Ihrer Anfrage wird Ihnen folgendes mitgeteilt:
In der gesamten Ortschaft Niederbreitenbach wurde vom Gemeinderat bereits im Jahre 2002 eine Zonebeschränkung von 30 km/h auf Gemeindestraßen erlassen. Ausgenommen davon ist die L211 (Unterinntaler-Landesstraße) - die durch den gesamten Ortsteil Niederbreitenbach vom Kreisverkehr in Richtung Mariastein verläuft. Diese Zonenbeschränkung liegt einem verkehrsrechtlichen Gutachten zu Grunde, dass vom Kuratorium für Verkehrssicherheit ausgearbeitet wurde. Dieses verkehrsrechtliche Gutachten diente als Grundlage für den Beschluss des Gemeinderates, dass unter Anderem für Niederbreitenbach eine 30 km/h-Zone vorsah. Aufgrund dieses Tatsache kann nicht irgendwo eine Tafel (30 km/h) aufgestellt werden, da jede zusätzliche Verkehrstafel vom Gemeinderat beschlossen bzw. durch ein verkehrstechnisches Gutachten untermauert werden muss.

Zu Ihrem 2. Punkt Aufstellung einer Tafel "Achtung Kinder":
Wie schon gesagt gilt im gesamten Ortsgebiet eine 30 km/h Zonenbeschränkung (ausgenommen Landesstraße). Diese Geschwindkeitsbeschränkung ist von allen Verkehrsteilnehmern einzuhalten. Auf Grund dieser Tatsache kann von der Gemeinde nicht in jedem Straßenzug eine Tafel "Achtung Kinder" aufstellt werden. Diese Tafeln werden grundsätzlich nur an sehr unübersichtlichen Stellen, oder vor Schulen- und Kindergärten aufgestellt.
Auf allen Gemeindestraßen gilt die österreichische Straßenverkehrsordnung, an denen sich grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Die Erziehungsberechtigten haben gegenüber Ihren Kindern eine Aufsichtspflicht auszuüben, wie sich diese auf öffentlichen Verkehrsflächen zu verhalten haben. Es tut uns daher leid, das aus den angeführten Gründen (Punkt 1 + Punkt 2) die Gemeinde keine zustäzliche Tafeln (Geschwindigkeitsbeschränkung) sowieo "Achtung Kinder" aufstellen kann.

Die Gemeindeverwaltung
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