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Schneeräumung auf eigenen Grundstücken
Information an alle Grund- bzw. Hauseigentümer!
Alle Hauseigentümer bzw. Grundbesitzer sind für die Schneeräumung auf dem eigenen Grundstück selbst verantwortlich.
Der geräumte Schnee ist auf dem eigenen Grundstück abzulagern und darf gemäß § 93 Abs. 6 StVO nicht auf dem öffentlichen Gut der Gemeinde wie Straßen, Gehsteige, Plätze usw. deponiert werden.
Ebenso ist es verboten, den Schnee in öffentlichen Fließgewässern wie zum Bsp. den Dorfbach, Schmiedbach usw. zu entsorgen.
Neben negativen ökologischen Folgen, verursacht ein eventueller Wasserstau u. a. „Hochwasser“ für die „Unterlieger“.
Zuwiderhandlungen werden umgehend von der Gemeinde Lang-kampfen, bei der Bezirkshauptmannschat Kufstein zur Anzeige gebracht. Durch die Bezirkshauptmannschaft wird ein diesbezügliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.


