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Turnhallenpläne
Artikel Übersicht
Turnhallenordnung
- Verantwortlichkeit: Jede(r) Verein bzw. Vereinssektion hat einen Verantwortlichen namhaft zu machen, der für die ordnungsgemäße Hallennutzung verantwortlich ist. Der Verantwortliche übernimmt den Hallenschlüssel (bei VS-Hallen) und die Weitergabe der Hallenordnung an die entsprechenden Aufsichtspersonen. Bei Benutzung der Halle durch Kinder muss immer eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein.
- Benützung: Die Benützung der Turnhalle ist ausschließlich dem Berechtigten laut Hallenplan vorbehalten. Die Weitergabe von Benützungszeiten an Dritte (nicht im Hallenplan erfasste Benutzer) ist nicht erlaubt.
- Benützungszeiten: Die Benützungszeiten laut Hallenplan sind genau einzuhalten. Wenn Benützungszeiten nicht mehr beansprucht werden, sind diese im Gemeindeamt "abzumelden". Eine Änderung der Benützungszeiten bleibt der Gemeinde jederzeit vorbehalten. Die Einteilung der Benützungszeiten (Hallenplan) erfolgt jährlich unter Einbeziehung der Hallenbenutzer.
- Öffnungszeiten: Die Turnhalle darf nur in der vereinbarten Zeit (laut Hallenplan) benutzt werden. Die Turnhallenbeleuchtung ist umgehend nach Ende der Nutzung (spätestens um 22:00 Uhr) abzuschalten. Beim Verlassen des Gebäudes sind sämtliche Lichter auszuschalten (VS-Hallen) und alle Türen zu versperren. Die HS-Turnhalle wird um 22:30 Uhr im Auftrag der Gemeinde versperrt. Die Turnhallen bleiben in den Sommer-, Weihnachts- und Osterferien geschlossen. Offen sind sie in den Semester- sowie Sonderferien und an allen „schulautonomen Tagen“. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen bleiben die Turnhallen geschlossen (ausgenommen Veranstaltungen und vereinbarte Termine).
- Nutzungszweck: Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte sind zweckentsprechend und schonend zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich beim Gemeindeamt zu melden. Alle Geräte, einschließlich Matten und Langbänke sind in der Turnhalle zu tragen, um Beschädigungen des Bodens zu vermeiden.
- Geräteordnung: Vor dem Verlassen der Halle ist die Geräteordnung herzustellen. Alle Turngeräte und Gegenstände sind in ihre ursprüngliche Position zurückzustellen.
- Hallenschuhe: Das Betreten den Turnhalle ist nur mit Turnschuhen mit heller Sohle (Hallensportschuhe) erlaubt. Nicht erlaubt ist die Benützung von Turnschuhen, die auch außerhalb der Halle getragen werden.
- Hallenfußball: Das Fußballspielen in der Turnhalle ist nur mit entsprechenden Hallenfußbällen erlaubt.
- Grobreinigung: Nach jeder Nutzung ist vom Hallenbenutzer eine Grobreinigung aller Räumlichkeiten (Turnhalle, Umkleideräume, WC-Anlagen, Stiegenhaus, Gänge) durchzuführen.
- Rauchverbot:Im gesamten Gebäudebereich (Turnhalle, Umkleideräume, Gänge, Stiegenhäuser) herrscht absolutes Rauchverbot. Dieses Rauchverbot ist vom verantwortlichen Hallenbenutzer zu überwachen und im Bedarfsfall einzufordern.
- Parkplatzordnung – Nachtruhe: Nach dem Verlassen der Turnhalle ist auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen. Unnötige Lärmerzeugung auf dem Parkplatz ist zu unterlassen.
- Haftung: Die Gemeinde übernimmt keine Haftung hinsichtlich Verletzungen, die infolge der Hallennutzung erfolgen. Weiters übernimmt die Gemeinde keine Haftung hinsichtlich Diebstahls von Privateigentum im Bereich der Halle und der Umkleideräumlichkeiten.
- Kontrolle: Den Anweisungen der Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Einhaltung der Hallenordnung obliegt einer laufenden und strengen Kontrolle durch die Gemeinde.
Langkampfen, im September 2011
Der Bürgermeister
gez. Karrer Georg


