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Wohnungsvergeudung
verfasst von:
hanna kapferer
erstellt am:
31.12.2011 um 14:52
Kategorie:
Öffentliche Gebäude
Status:
erledigt
Kommentare:
1
erledigt am: 02.01.2012
Dauer: 1 Tage
Beschreibung:
Wir möchten wissen, ab wann ein Mensch seine zugewiesene Wohnung beziehen muss? Unser neuer Nachbar hat seit mitte Oktober eine Wohnung zugewiesen erhalten (nur ein neues Schild beim Postfach weisst darauf hin)
und ist bis dato noch nicht eingezogen. Wir finden das nicht in Ordung, es gibt sicherlich mehr menschen, die dringend auf eine Wohnung warten.
mfg hanna kapferer
tut mir leid, die wohnung wurde im Sommer generalsaniert und war bezugsfertig
Wir möchten wissen, ab wann ein Mensch seine zugewiesene Wohnung beziehen muss? Unser neuer Nachbar hat seit mitte Oktober eine Wohnung zugewiesen erhalten (nur ein neues Schild beim Postfach weisst darauf hin)
und ist bis dato noch nicht eingezogen. Wir finden das nicht in Ordung, es gibt sicherlich mehr menschen, die dringend auf eine Wohnung warten.
mfg hanna kapferer
tut mir leid, die wohnung wurde im Sommer generalsaniert und war bezugsfertig
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