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14.04.2014 - Feuerbrand

14.04.2014 - Feuerbrand

Zum Thema Feuerbrand gibt es am Montag, den 14.04.2014 um 18:30 Uhr einen interessanten und kostenlosen Vortrag mit Experten im Tagungshaus Wörgl!

Feuerbrand im Hausgarten? Umgebung und Garten kontrollieren!

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst-, Zier- und Wildgehölze, die durch das Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird. Er ist die gefährlichste Krankheit des Kernobstes. Er befällt vorwiegend Pflanzen aus der Unterfamilie der apfelfrüchtigen Rosengewächse (Pomoideae).Wegen der milden Temperaturen im Winter und Frühjahr und der daraus resultierenden erhöhten Gefahr von Feuerbrand, ist besondere Vorsicht geboten!

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheit besteht Meldepflicht und Bekämpfungspflicht. Für den Menschen ist die Krankheit völlig ungefährlich.

Pflanzen die vom Feuerbrand befallen werden können (Wirtspflanzen)

Zu den Wirtspflanzen des Feuerbrandes zählen wichtige Arten wie Apfel, Birne, Vogelbeere, Mispel und Quitte. Darüber hinaus werden aber auch Gehölze und Sträucher wie Cotoneaster, Felsenbirne, Feuerdorn, Mehlbeere, Stranvaesie, Wollmispel, Weißdorn, Aronia und Zierformen von Apfel und Quitte befallen.

Feuerbrand führt zum Welken und Absterben von Blüten, Blättern und in weiterer Folge von ganzen Trieben. Die Krankheit kann sich sehr schnell in das ältere Holz ausbreiten und zum Absterben von befallenen Pflanzen führen.

Infektion

Die Feuerbranderreger überwintern an befallenen Ästen und am Stamm im befallenen Rindengewebe (Canker), wo sie sich bei warmem Wetter vermehren und in Form von bakterienhaltigen Schleimtropfen hervor quellen und verbreitet werden.

Offene Blüten stellen die wichtigsten Eintrittspforten für den Erreger dar, weshalb Infektionen (Primärinfektionen) häufig während der Blütezeit erfolgen. Eine Infektion kann aber auch über Wunden, wie sie bei Verletzungen durch Hagelschlag passieren, erfolgen. Bei hohem Befallsdruck können die Bakterien auch über die Atemöffnungen (Stomata) der Pflanze eindringen und die sog. Triebinfektionen (Sekundärinfektionen) auslösen.

Die größte Infektionsgefahr besteht bei feucht-warmen Wetter während der Blütezeit, wenn die Tages-Durchschnittstemperatur an mehreren aufeinander folgenden Tagen über 15,6 °C steigt und danach eine Benetzung durch Tau oder Niederschlag erfolgt.

Bei frühzeitigem Erkennen können Maßnahmen gesetzt werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und Schäden möglichst gering zu halten. Durch regelmäßige und aufmerksame Beobachtung der Wirtspflanzen können Veränderungen rasch wahrgenommen werden. Vor allem Obstbäume sollten während der Blütezeit und den darauffolgenden Wochen öfter kontrolliert werden. Zur Verringerung des Erregerinfektionspotentials wird die vorbeugende Rodung von gesunden feuerbrandgefährdeten Zier- und Wildgehölzen, insbesondere Cotoneaster, empfohlen.

Maßnahmen bei Feuerbrandverdacht

Der Befall von Pflanzen durch Feuerbrand bzw. der Verdacht eines solchen Befalls ist anzeigepflichtig und unterliegt damit der Meldepflicht. In jeder Gemeinde gibt es einen Feuerbrandbeauftragten der im Verdachtsfall als erste Anlaufstelle zur Verfügung steht. Alle notwendigen Maßnahmen zur Feststellung und Bekämpfung der Krankheit werden von ihm angeordnet. Welche Maßnahmen im Detail angeordnet werden, hängt von den herrschenden Bedingungen vor Ort ab wie z.B. der Befallsstärke, der betroffenen Baum- bzw. Strauchart, etc.

Die Pflanzenbesitzer müssen den behördlichen Anordnungen Folge leisten und die Bekämpfung grundsätzlich selbst vornehmen. Befallene Pflanzen oder Pflanzenteile sind sofort zu entfernen und zu vernichten oder zu verwerten. Für Befallsstandorte ist eine Nachkontrolle durchzuführen. Aufgrund der Möglichkeit von Latenzbefällen darf diese erst nach drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Symptome abgeschlossen werden.

Bei Nichtdurchführung der angeordneten Maßnahmen ist von der Gemeinde Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Diese kann unter Zuhilfenahme der bestellten nichtamtlichen Bezirkssachverständigen eine Ersatzvornahme anordnen.

Durch die Einhaltung der Meldepflicht und die sachgerechte Durchführung der angeordneten Maßnahmen können die Schäden durch die Pflanzenseuche in Grenzen gehalten werden und potentielle Infektionsquellen beseitigt werden.

Erkennungsmerkmale

Blüteninfektion (Primärinfektion): Verbräunungen der Blüten und Blütenstiele, Absterben des gesamten Blütenstandes

Triebinfektion (Sekundärinfektion): Welke und Verbräunen von jungen (krautigen bzw. noch nicht verholzten) Treibspitzen, krückstockartiges bzw. hakenförmiges Verkrümmen (Peitschentriebe), Krümmungen sind oft im äußeren Kronenbereich und auch bei Wasserschoßen zu beobachten.

Betroffene Blätter: Besitzen dunkle Stiele und weisen vom Blattgrund aus dunkel gefärbte Hauptadern auf, Blätter werden meist fleckig bzw. vertrocknen rasch und verfärben sich zuerst braun und später mitunter schwarz, Blätter bleiben häufig an den Bäumen hängen und werden nur durch stärkere Einwirkung (Wind) abgeworfen.

Früchte: Nach der Blüte entwickeln sich zum Teil noch kleine Früchte, diese werden schwarz und bleiben hängen, später befallene Früchte trocknen ein und werden schwarz, das Aussehen dieser Früchte ähnelt in Form und Farbe den von Dörrbirnen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der im heurigen Jahr ebenfalls an Obstbäumen vorkommenden Monilia gewidmet werden. Hierbei handelt es sich um eine Pilzkrankheit, die in vielen Fällen nicht leicht vom Feuerbrand unterschieden werden kann. Im Zweifel kann mittels Test bzw. Laborprobe eine genaue Bestimmung vorgenommen werden.

Meldungen

Die hohe Ansteckungsgefahr dieser Pflanzenseuche macht es unbedingt notwendig, dass die Bekämpfungspflicht möglichst flächendeckend von allen eingehalten wird. Alle Gemeindebürger/innen sind gefordert sich aktiv an der Feuerbrandbeobachtung und -bekämpfung zu beteiligen. Verdachtsfälle können direkt beim Gemeindeamt, bei Herrn Georg Griesser, unter 05332/7826-178 gemeldet werden.

Götz Richard- Umweltreferent und Georg Griesser- Feuerbrand und Klimaschutzbeauftragter

Feuerbrand
Veröffentlicht: 26.03.2014