Der Arbeitswertschein

Die Arbeitswertscheine, ausgegeben im Wert von S 1,-, S 5,- und S 10,-, funktionierten nach dem Prinzip des Freigeldes: Durch monatliche Entwertung um 1 % des Nennwertes mittels

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Aufkleben von Stempelmarken wurde der rasche Umlauf gesichert.

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Die Gemeinde zahlte im Juli 1932 erstmals S 1.600,- in Form der Arbeitswertscheine an Arbeiter aus. Diese benötigten sie dringend für den Konsum, die Geschäftsleute beglichen damit ihre Steuerschulden bei der Gemeinde - der Kreislauf war binnen kurzer Frist geschlossen, das Tauschmittel wieder in der Gemeindekasse.

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Während der 13 Monate, die das Experiment lief, flossen die Arbeitswertscheine durchschnittlich 2 x pro Woche durch die Gemeindekasse. Ein Schilling Schwundgeld zahlte also im Schnitt S 104.- Steuern jährlich.

Die Arbeitswertscheine besaßen Gültigkeit im Ort, wurden aber im Laufe des Experimentes auch in den umliegenden Gemeinden als Zahlungsmittel angenommen. Sie waren jederzeit bei der Raiffeisenkasse gegen Schillingnoten einwechselbar, da die Gemeinde den Gegenwert der ausgegebenen Arbeitswertscheine bei der Bank in regulärer Schillingwährung hinterlegt hatte. Wer wechseln wollte, mußte aber 2 % "Arbeitsbeschaffungsbeitrag" abführen.

Entscheidend für den wirtschaftsbelebenden Effekt des Experimentes war nicht die ausgegebene Geldmenge, sondern die rasche Umlaufgeschwindigkeit der Arbeitswertscheine. Zur Wirtschaftsbelebung trug auch das hinterlegte Geld der Gemeinde bei der Bank bei, das diese in Form von Sichtwechseln an solide Großisten zum Zinsfuß von 6 % weiterverlieh. Die Zinsen erhielt die Gemeindekasse - die Bank verzichtete auf ein Entgelt.

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