Verkehrsbehinderung - Madersbacherweg
Durch die Errichtung des Neubaus Fa. Tann beim Sparareal und der Umlegung des Latreinbaches am Madersbacherweg kommt es ab 23.1.2017 beim Hause Nr.58 zu „Wartepflicht bei Gegenverkehr“. Der Verkehr wird einspurig geführt und der Fußgängerverkehr auf dem südlichen Gehsteig kann fließen.
Die Verkehrsbehinderung dauert bis ca. Ende Feber. Bescheid wurde ausgestellt.
Veröffentlicht: 23.01.2017
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