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Aufruf an Personen, die sich vom 8. bis 15. März in Bars und Après-Ski-Lokalen im Zillertal aufgehalten haben


Nach mehreren Coronavirus-Fällen laufen die Abklärungen der Gesundheitsbehörden auf Hochtouren

Im Zillertal sind aktuell 32 positive Coronavirus-Testungen bekannt. Viele davon weisen einen Zusammenhang mit Gastronomie- sowie Beherbergungsbetrieben auf. Allen Fällen ist man nach Bekanntwerden seitens der Gesundheitsbehörden sofort nachgegangen. Während bei den betroffenen Beherbergungsbetrieben im Tal eine Nachverfolgung von möglichen Kontaktpersonen aufgrund vorhandener Mitarbeiter- und Gästelisten verlässlich möglich ist, ist dies bei Barbetrieben und Après-Ski-Lokalen nicht der Fall. Im Zuge der Nachverfolgungen und Kontaktpersonenermittlungen sowie auch der Rückmeldungen aus der Bevölkerung konnte eine weitere Person – eine deutsche Staatsbürgerin – ausgemacht werden, die in einer Bar im Zillertal gearbeitet hat und nach ihrer Rückkehr in Deutschland positiv getestet wurde. 

„Wir tun alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären. Wir treten auch mit allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung, die in touristischen Betrieben gearbeitet haben und mittlerweile bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind – auch wenn die Situation sehr komplex ist“, informiert BHMichael Brandl. 

Die Gesundheitsbehörden rufen alle Personen, die sich in der Woche vom 8. bis 15. März in Bars und Après-Ski-Lokalen im Zillertal aufgehalten haben, dazu auf, besonders auf ihren Gesundheitszustand zu achten und bei Symptomen die Gesundheitsberatung 1450 zu kontaktieren. 

Hinweis: Betroffene Gäste aus dem Ausland sind angehalten, sich bei ihrer heimischen Gesundheitsbehörde zu melden.

Der Zeitraum wurde auf Basis der medizinischen Einschätzung der Gesundheitsbehörden gewählt, da exakt in diesem Zeitraum eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gilt derzeit im Speziellen für Personen, die sich im genannten Zeitraum in folgenden Bars und Betrieben aufgehalten haben: 

Mayrhofen:

• „Brück’n Stadl“ 

• „Scotland Yard Pub“ 

• Hotel Strass - „Arena Club“ 

• Restaurant „Steakhouse“ 

• Cafe/Bar „Happy End“ 

Gerlos:

• Après-Ski „Skihütte“ 

• „Seppi’s Gerlos“ 

Zell am Ziller:

• „Zellerstuben“ – „Hili Bar“ 

Aschau-Kaltenbach:

• Bergrestaurant „Marendalm“ 

Zudem waren in den angeführten Gemeinden Mayrhofen und Gerlos MitarbeiterInnen von drei Beherbergungsbetrieben, nämlich dem Hotel „Mannlicher“ (Mayrhofen), dem Hotel „Gaspingerhof“ (Gerlos) sowie der Pension „Milchbar“ (Gerlos) betroffen. Diese Betriebe haben von sich aus umgehend sämtliche Gäste sowie MitarbeiterInnen entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörden informiert. Hier ist eine weitere Rückmeldung nicht mehr erforderlich. 

Hotline der BH Schwaz

Darüber hinaus hat die Bezirkshauptmannschaft Schwaz auch eine eigene Hotline eingerichtet, die allen Personen, die dazu noch Fragen haben oder auch verunsichert sind, zur Verfügung steht. Die Hotline ist unter 05242 69 31 58 80 zu erreichen. 

Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es u.a. auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Erkrankungen zu melden. In den letzten Tagen konnten gewisse Zusammenhänge seitens der Gesundheitsbehörden erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach darauffolgend nochmaligem Nachgehen der Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden. Auch die ausländischen Gesundheitsbehörden haben den Tiroler Behörden keine Meldungen erstattet. Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz und in diesem Zusammenhang eine Geldstrafe bis zu 2.810 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen droht.


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