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Beglaubigungen durchführen
Seit 2017 gibt es in der Gemeinde Kundl mit Michael Weinzierl einen Legalisator, der für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch – das betrifft Kaufverträge, Darlehensverträge etc. – zuständig ist.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Kundl mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
- € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmtem Wert
- € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-
- € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-
- € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
- € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Kontakt:
Michael Weinzierl
Tel: 05338 / 7205 131
Mobil: 0699 18 7205 04
E-Mail: umweltkundl.tirol.gv.at
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