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Eintragungswoche für Volksbegehren
Von Montag, 20. Juni 2022, bis einschließlich Montag, 27. Juni 2022, können im Gemeindeamt die Volksbegehren „Rücktritt Bundesregierung“ und „Keine Impfpflicht“ mit einer Unterschrift unterstützt werden.
Damit ein Volksbegehren im Parlament behandelt wird, benötigt es insgesamt 100.000 Unterschriften. Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumsin den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch ihre Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Damit die Eintragung gültig ist, muss diese auch den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum der bzw. des Stimmberechtigten enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Kundl den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten im Marktgemeindeamt Kundl (Dorfstraße 11, Parterre, Zimmer 02) vorgenommen werden:
- Montag, 20. Juni 2022, von 8.00 bis 20.00 Uhr
- Dienstag, 21. Juni 2022, von 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch, 22. Juni 2022, von 8.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag, 23. Juni 2022, von 8.00 bis 20.00 Uhr
- Freitag, 24. Juni 2022, von 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag, 25. Juni 2022, von 8.00 bis 12 Uhr
- Sonntag, 26. Juni 2022, geschlossen
- Montag, 27. Juni 2022, von 8.00 bis 16.00 Uhr
Volksbegehren unterzeichnen von zu Hause aus
Mit der Handy-Signatur kann man schnell und kostenlos die eigene Identität im Internet nachweisen und so Volksbegehren digital unterzeichnen und viele weitere Amtswege ganz einfach online erledigen. Die Handy-Signatur ist die eigene rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift nutzt man die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim e-Banking. Alles was man dafür benötigt, ist ein Mobiltelefon.
Wer die Handy-Signatur nutzen möchte, muss sie lediglich einmal aktivieren lassen - das geht übrigens auch im Meldeamt.
Lageplan
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