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Coronavirus: Einheitliche Vorgehensweise zur Risikominimierung bei Veranstaltungen

Gemeinden informieren VeranstalterInnen

Für das Vorgehen bei Veranstaltungen in Sachen Coronavirus gibt es nun seitens des Bundes eine einheitliche Orientierungshilfe und Empfehlung. Darüber wurden bereits am Montag alle Gemeinden sowie Bezirkshauptmannschaften seitens der Landesabteilung Gemeinden informiert und mit entsprechendem Informationsmaterial zur Weitergabe an VeranstalterInnen versorgt.

„Es geht darum, das richtige Augenmaß zu finden. Wir wollen nicht, dass das öffentliche Leben stillsteht und von vornherein Veranstaltungen pauschal abgesagt werden. Mit den Empfehlungen des Bundes steht den Gemeinden sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern nun jedenfalls ein österreichweit einheitlicher Orientierungsrahmen zur Verfügung, um das Coronavirus-Risiko bestmöglich zu minimieren“, erklärt LH Günther Platter und betont einmal mehr, dass die Lage in Tirol unter Kontrolle sei. Es gebe derzeit weiterhin keine neuinfizierten Personen. Das bisherige gemeinsame Vorgehen von Behörden, Einsatzorganisationen und Krankenanstalten funktioniere einwandfrei und habe sich bewährt. Strenge behördlichen Maßnahmen zur Einschränkung von Veranstaltungen seien momentan nicht vorgesehen.

Erstverantwortung liegt bei VeranstalterInnen

„Die Verantwortung für die Abhaltung von Veranstaltungen liegt grundsätzlich bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst. Diese sollen in Abstimmung mit der zuständigen Veranstaltungsbehörde das Coronavirus-Risiko für die Veranstaltung gemeinsam abschätzen“, informiert Christine Salcher, Vorständin der Abteilung Gemeinden. „Besonders wichtig ist es, ausreichend Möglichkeiten für eine angemessene Händehygiene zu schaffen, auf eine Atem- und Nies-Etikette während der Veranstaltung zu achten sowie in geschlossenen Räumlichkeiten für eine gute Belüftung zu sorgen“, ergänzt Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber.

Bestimmte Personen von Veranstaltung ausschließen

Personen, die einen direkten Kontakt mit an Coronavirus erkrankten Personen gehabt haben, sollten von der Teilnahme, dem Besuch, der Organisation und Mitarbeit bei Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einer von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewiesenen Risikoregion aufhielten. Derzeit gelten folgende Regionen als Risikogebiete: China, Hongkong, Singapur, Japan, Iran, Südkorea, Italien (Lombardei, Venetien, Emilia-Romagna, Piemont). „Wichtig ist, dass Veranstalterinnen und Veranstalter schon im Vorfeld bei der Bewerbung der Veranstaltung darauf hinweisen, dass die oben erwähnten Personen von der Teilnahme oder dem Besuch ausgeschlossen sind“, sagt die Vorständin der Abteilung Gemeinden.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Telefonische Kontakte:

Kostenlose 24-Stunden-Hotline des Landes Tirol: 0800 80 80 30

Telefonische Gesundheitsberatung: 1450

Kostenlose 24-Stunden-Infoline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): 0800 555 621

Weiterführende Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/coronavirus  sowie unter www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/


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