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Gerichtsurteil nach dem Februaraufstand
Standort | 6300, Wörgl |
Datum | . Dezember |
Kategorie | Sicherheit |
Beschreibung
Am 20. April 1934 sprach das Landesgericht Innsbruck zwölf "Aufwiegler und Rädelsführer" des Aufstands vom 12. Februar 1934 in Wörgl des "Aufruhrs" schuldig und verurteilte sie "unter Anwendung des außerordentlichen Strafmilderungsrechtes" zur Strafe des schweren Kerkers zwischen sechs Monaten und drei Jahren, namentlich Johann Lenk, Johann Astl, Johann Oberhofer, Eusebius Aschaber, Alois Brunner, Franz Ehrnsperger, Alois Höfer, Josef Kirchmair, Konrad Kirchmair, Rudolf Koo, Franz Lebeda und Johann Loibichler.
Das Urteil ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Sozialdemokratische Partei und der Schutzbund nach den Februar-Unruhen generell verboten worden waren.
Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Jänner 1935 wurde dann das Strafverfahren gegen die 77 Arbeiter, die an den Kämpfen im Wörgler Raum beteiligt gewesen waren, eingestellt.
Quellen
- Wörgl - Ein Heimatbuch -
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