Für die Georg Opperer Straße gilt vom 13. Mai bis 12. Juli 2019 aufgrund von Grabungsarbeiten im Rahmen des Fernwärmenetzausbaus ein Allgemeines Fahrverbot gem. § 52 lit a, Z1 mit dem Zusatz „ausgenommen Anrainerverkehr“. Aus diesem Grund ist im gesamten Verlauf auch Halten und Parken verboten.
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