Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl

Aufgrund des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Stadtgemeinde Wörgl muss in der Karl Schönherr-Straße im Bereich zwischen Haus Nr.3 und Haus Nr. 16 von 20.10.bis 20.12.2021 mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. In dieser Zeit gilt in diesem Abschnitt ein allgemeines Fahrverbot gem. § 52 lit a Z1 mit dem Zusatz „ausgenommen Baustellenfahrzeuge und Anrainerverkehr von 17 bis 07 Uhr“.


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