Unser Heer - Stellungskundmachung für den Geburtsjahrgang 2004

Auch unter Berücksichtigung der in der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung durch die Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt.

Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.

Da jedoch trotz all dieser Maßnahmen COVID-bedingte Beeinträchtigungen des Stellungsbetriebes nicht ausgeschlossen werden können bzw. die Entwicklung der COVID-Lage eine rasche Anpassung der o.a. Schutzmaßnahmen erfordert, kann es immer wieder vorkommen, dass Stellungstermine kurzfristig verschoben werden müssen.

Aus diesem Grunde werden die langjährig üblichen Stellungskundmachungen nicht mehr bei öffentlichen Einrichtungen durch Aushang bekannt gemacht, sondern den aktuellen Planungsgrundlagen angepasste vorläufige Stellungspläne digital zur Verfügung gestellt.

Die Stellungskundmachung für den Geburtsjahrgang 2004 ist bereits unter

https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung

online einzusehen.

Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.

Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

 

Vorläufiger Stellungsplan des Militärkommandos TIROL Geburtsjahrgang 2004

Ihr Weg zur Stellung...

Bitte beachten Sie:

1. Für den Bereich des Militärkommandos TIROL werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission TIROL, Köldererstraße 2, 6020 INNSBRUCK der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch.

2. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0630 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). Aufgrund der aktuellen COVID-Lage wird empfohlen, erst am Stellungstag anzureisen.

3. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.

4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (hierfür besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung) sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen, falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde.

5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag.

6. Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe besteht die Möglichkeit, dass Stellungspflichtige auf ihren Antrag in einem anderen Bundesland oder zu einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden.

7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos TIROL mitzuteilen. Für Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, wird die umgehende Kontaktaufnahme mit der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos TIROL empfohlen.

8. Haben Sie Fragen zu Ihrem Stellungstermin, dann kontaktieren Sie umgehend das Militärkommando TIROL/Ergänzungsabteilung. E-Mail: bundesheer.t@bmlv.gv.at. Telefonisch erreichen Sie unsere Sachbearbeiter während der Parteienverkehrszeiten unter folgenden Nummern: +43 (0)50201 – 60 41032 oder 60 41030


Lageplan

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