Europawahl 2009

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Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.

Wahlberechtigt sind all jene Personen, die am Stichtag, das ist der 31. März 2009, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erfüllen und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine weitere Voraussetzung zur Wahlzulassung ist, dass der/die Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahllokale und Öffnungszeiten:

Beachten Sie bitte, dass Sie, sofern Sie nicht von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen oder Wahlkartenwähler sind, nur in „Ihrem“ Wahlsprengel die Stimme abgeben dürfen. Welchem Sprengel Sie zugeteilt sind, können Sie der Ihnen zugestellten Wählerverständigungskarte entnehmen.

Wahllokal: Öffnungszeit:

Sprengel I GH Neue Post 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel II GH Wildschönauer Bahnhof 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel III Stadtwerke Wörgl 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel IV Hotel Alte Post 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel V GH Brucknerstüberl – Volkshaus 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel VI GH Adler (Bahnhofrest.) 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel VII Stadtamt Wörgl 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel VIII Fa. Morandell, Wörgler Boden 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel IX Cafe Binder 06.30 – 15.00 Uhr

Sprengel X Seniorenheim Wörgl 08.00 – 13.00 Uhr

Sonderwahlbehörde 09.00 – 13.00 Uhr

Wichtige Fristen:

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann nur bis 3.6. (schriftlich) bzw. bis 5.6.2009 (mündlich), 12.00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Wörgl gestellt werden.

Die Wahl kann auch mittels Briefwahl erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an die Kreiswahlbehörde (c/o Bezirkshauptmannschaft Kufstein) zu senden ist, dass sie dort spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr einlangt. Bei der Briefwahl ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte vollständig ausgefüllt wird.

Für Wähler/innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal aufzusuchen, besteht neben der Möglichkeit der Briefwahl auch die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht bei der Sonderwahlbehörde Gebrauch zu machen. Beachten Sie bitte, dass Sie dies der Wahlbehörde (im Bürgerbüro) rechtzeitig bekannt geben müssen. Es gelten hierfür die gleichen Fristen wie für die Ausstellung einer Wahlkarte. Achten Sie auch bitte darauf, dass Sie, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, am Wahltag ab 9.00 Uhr bis zur Stimmabgabe daheim sein müssen.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben auch Sie Ihre Stimme ab.


Lageplan

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