Die Brennmittelaktion der Gemeinde beginnt am 1.1.2009 und endet am 31.12.2009.
Die Einkommensgrenzen (mtl. Nettoeinkommen) für die Brennmittelaktion betragen:
€ 850,00 für Alleinstehende
€ 1.275,00 für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften
Zur Antragstellung berechtigt sind nur BezieherInnen einer
Zur Antragstellung nicht berechtigt sind BezieherInnen von:
Als Einkommen werden angerechnet:
Als Einkommen werden nicht angerechnet:
Der Heizkostenzuschuss beträgt - unabhängig von der Brennmittelaktion des Landes - pauschal pro Jahr und Haushalt € 150,00.
Der Bürgermeister
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