Es wird zwar oft behauptet, dass Bad Häring ein "Luftkurort" ist, aber, ob diese Bezeichnung richtig ist, erfahren Sie hier!
Die richtige Antwort lautet: Nein, Bad Häring ist kein Luftkurort sondern ein Bäderkurort!
Die Gemeinde Bad Häring wurde gemäß § 12 Abs. 2 des Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 55/1961 i. d. F. der Gesetze LGBl. Nr. 53/1977 und LGBl. 5/1996 als Kurort anerkannt.
Als Name des Kurortes wurde gemäß § 12 Abs. 2 leg. cit. "Bad Häring", als dessen Beizeichnung gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 1 lit. d leg cit. "Bäderkurort (Schwefelheilbad)" bestimmt.
Quelle: Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung, Zahl Vd-San-10.023/13, vom 19.06.1996
Ihr Bürgermeister
Hermann Ritzer
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