Meldung der Schäden und Antragstellung für eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds
WICHTIG:
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden ist spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt zu stellen.
Alle privaten Elementarschäden sind grundsätzlich bei der Gemeinde zu melden und bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Antragstellung muss spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt erfolgen!!
Die folgenden Unterlagen bzw. Formulare dienen als Hilfestellung bei der Erhebung und Antragstellung von Elementarschäden:
allfällige Kontaktaufnahme bei
Schadenschätzung für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich
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