Der Bürgermeister hat die Betreiber von Heizanlagen, die Ursache einer Luftverunreinigung (z.B. übler Geruch) sind, zu verpflichten, die Anlagen oder die Durchführung der Heizweise so zu ändern, dass jegliche Beeinträchtigung der Luftgüte vermieden wird.
Jedes Verheizen von KUNSTSTOFF-VERPACKUNGEN wie z.B. leere Milch- oder Getränkepackungen, Folien usw. ist strengstens untersagt. Im Verdachtsfall kann nachgewiesen werden, ob Kunststoff verbrannt wurde!
Weiters ersuche ich die Betreiber von Ölfeuerungsanlagen, die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung vornehmen zu lassen.
Heizfehler oder Luftverunreinigungen ersuche ich telefonisch (Tel. 05332/87669) oder persönlich im Gemeindeamt zu melden.
Solche Hinweise bewirken ein rasches Abstellen solcher „Vergehen“ – sie werden absolut anonym behandelt.
Ihr Bürgermeister
Georg Karrer
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