Die Ausrüstung der Perchten- und Krampusgruppen (zB. Verwendung überlanger Hörner, Verwendung pyrotechnischer Artikel) hat sich in den letzten Jahren immer weiter entwickelt. Zudem ist es immer wieder zu gefährlichen Situationen während der Aufführungen gekommen. Aus diesem Grunde sind für das Perchten- und Krampuslaufen in Wörgl nachstehend angeführte Grundsätze, Verbote und Reglementierungen (nachstehend in Fettdruck) zur Sicherheit von Besuchern, aber auch der Perchtengruppen selbst, gültig.
Weiters wird um Verständnis dafür ersucht, dass den jeweiligen Veranstaltern von Perchten- und Krampusauftritten im Veranstaltungsbescheid zur Vermeidung von Gefahren für Leben, Gesundheit von Menschen und Sicherheit von Sachen, sowie zur Vermeidung von Belästigungen durch Lärm, Geruch, Rauch, Erschütterung, Wärme, Lichteinwirkungen oder Schwingungen gem. § 8 (1) im Zusammenhang mit § 3 Abs (1) Tiroler Veranstaltungsgesetz neben weiteren Auflagen, nachstehend angeführte Maßnahmen, welche auf allen öffentlichen und allgemein zugänglichen privaten Flächen einzuhalten sind, vorgeschrieben werden:
Ausnahmebewilligungen von den Reglementierungen Pkt. 3 (zeitliche Regelung) und Pkt. 4 (Hörnerlänge) können bei genehmigten öffentlichen Veranstaltungen im Einzelfall erteilt werden, wenn zB. der Veranstalter durch Aufstellen einer massiven und standsicheren Abzäunung sicherstellen kann, dass es zu keinen Berührungen zwischen Perchten und Zuschauern kommen kann.
Die Bürgermeisterin:
Hedi Wechner
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