So wie jedes Jahr wird auch für die Heizperiode 2013/2014 wieder ein einmaliger Zuschuss zu den Heizkosten vom Tiroler Hilfswerk gewährt. Der Antrag kann im Bürgerbüro des Stadtamtes Wörgl von 01.07.2013 bis einschließlich 29.11.2013 gestellt werden.
Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.
Angerechnet werden:
Nicht angerechnet werden, bzw. in Abzug gebracht werden:
Höhe des Heizkostenzuschusses:
Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig € 200,00 pro Haushalt.
Fotorecht Franziska Elsner Glut & Funken
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