Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über dieAusschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 177/2013, bekanntgemacht. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2013, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29. September 2013 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2013 bestimmt.“
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