Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2015/2016 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien (siehe Anhangdatei) einen einmaligen Zuschuss (€ 200,00 pro Haushalt) zu den Heizkosten.
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulares im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November 2015 im Gemeindeamt (Zimmer 4) anzusuchen.
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