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Waldbrandgefahr! Verordnung der Bezirkshauptmannschaft vom 29.12.2015

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Zitat § 2 : "In den Waldgebieten des Bezirkes Kufstein sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches

Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden

und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (wie z. B.: Raketen, Feuertöpfen,

Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern,…) verboten."

Die gesamte Verordnung lesen Sie hier:




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