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Waldbrandgefahr! Verordnung der Bezirkshauptmannschaft vom 29.12.2015
Zitat § 2 : "In den Waldgebieten des Bezirkes Kufstein sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches
Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden
und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (wie z. B.: Raketen, Feuertöpfen,
Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern,…) verboten."
Die gesamte Verordnung lesen Sie hier:
Lageplan
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