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Auflage (1. Fortschreibung) des ÖROK Kirchbichl

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchbichl hat in seiner Sitzung vom 31.03.2016 einstimmig beschlossen, gemäß § 64 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbindung mit § 6 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kirchbichl während sechs Wochen, und zwar vom 06.04.2016 bis 19.05.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.

Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4 lit. a TUP):

Gemäß § 31 Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes (in der Gemeinde Kirchbichl nach Ablauf des zwölften Jahres, da das örtliche Raumordnungskonzept bereits einmal um zwei Jahre verlängert wurde) dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung hat gemäß § 31 Abs. 1 TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten.

Der vom Raumplaner Dipl.-Ing. Filzer Stephan aus Wörgl ausgearbeitete Entwurf, Zahl FF037/15 vom 06.03.2015, mitsamt raumordnungsfachlicher Erläuterung enthält die gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten Inhalte.

Ort und Zeit der Einsichtmöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b TUP):

Die sechswöchige Auflegung erfolgt vom

06.04.2016 bis einschließlich 19.05.2016.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, raumordnungsfachliche Erläuterung mit Bestandsaufnahme und Umweltbericht – liegen während der Auflegungsfrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr von Montag von 07.30-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr, Dienstag von 07.30-12.00, Mittwoch von 07.30-13.00 Uhr, Donnerstag von 07.30-12.00 Uhr und Freitag von 07.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr im Gemeindeamt Kirchbichl zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter www.kirchbichl.at einzusehen.

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Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zur 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kirchbichl:

Berichte:

 

 


 

 

Pläne:

 

 

 

 

 

 

 

Kundmachung:

 

Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP):

Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Bürgermeister

Rieder Herbert


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