Grüner Pass

In den vergangenen Wochen wurde die Thematik rund um den Grünen Pass in Österreich immer präsenter.  Hier erfahrt ihr mehr.

Bei dem Grünen Pass handelt es sich um einen Überbegriff für drei Zertifikate, welche den einfachen und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat), einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (Genesungszertifikat) oder eines negativen Testergebnisses (Testzertifikat) ermöglichen. Jedes dieser Zertifikate ist mit einem individuellen EU-konformen QR-Code versehen, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle mittels elektronischer Anwendung bildet.

Grundsätzlich werden die Zertifikate für alle BürgerInnen automatisch erstellt und über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. Mithilfe einer Handysignatur bzw. einer Bürgerkarte können sich BürgerInnen auf dieser Website (oder einfach hier klicken) anmelden und digital auf die Zertifikate zugreifen.

Da oftmals die technischen Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, ist es von wesentlicher Bedeutung, einen anderen Zugang zu den Zertifikaten zu gewährleisten. Für diesen wurden neben den ELGA-Ombudsstellen, Apotheken, niedergelassenen ÄrztInnen, Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse auch die Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden gewählt. Für BürgerInnen, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, kann eine Abfrage durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt werden

 Achtung:

Mit 10. Juni 2021 können Testzertifikate und Genesungszertifikate abgerufen und ausgedruckt werden. Die Verfügbarkeit der Impfzertifikate folgt dann in einem weiteren Schritt.

 

Handysignatur

Die Möglichkeit der Aktivierung der Handy-Signatur im Gemeindeamt wird wieder angeboten. Dieser Service ist kostenlos und kann nach telefonischer Terminvereinbarung (05282/3662-11) im Gemeindeamt durchgeführt werden.

Die Handy-Signatur ist die eigene rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift nutzt man die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim OnlineBanking. Alles, was man dazu benötigt:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • gültiger Lichtbildausweis
  • eigenes Mobiltelefon
  • ein Signaturpasswort sowie Widerrufspasswort

FAQ Grüner Pass

Nichtsdestotrotz sind noch viele Fragen rund um den Grünen Pass offen. Die aktuellsten Informationen findet ihr unter der Seite des Bundesministerium für Soziales.

Hier sind wesentliche Fragen zusammengefasst.

Was ist der Grüne Pass?

Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellem QR-Code versehen sein, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für das Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio sein wird. Diese Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden.Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, welche daher zeitgerecht beantragt werden sollten.

Auf Europäischer Ebene wird der Grüne Pass bis Anfang Juli umgesetzt sein.

 

Welche Vorteile bietet der Grüne Pass?

Der Grüne Pass bietet viele Vorteile im Hinblick auf die Handhabung und Dokumentation individueller Nachweise. Er ermöglicht eine Erleichterung beim Personenverkehr und wirkt einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegen. Der Grüne Pass ist ein wichtiger Schritt zur sicheren Wiederaufnahme des gesellschaftlichen Zusammenlebens innerhalb der Europäischen Union und in Richtung Normalität.

 

Wird der Grüne Pass verpflichtend sein?

Nein. Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder behördlich anerkannte Impfpässe zu verwenden. Für prüfende Stellen etwa in Hotels oder Kulturinstitutionen ist der Scan eines QR-Codes allerdings einfacher und schneller möglich als die Kontrolle eines ausgefüllten Dokuments. Besonders relevant wird dies bei Reisen ins Ausland sein, sobald die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate in den EU-Mitgliedsstaaten möglich sein wird. Mit dem Grünen Pass sollen negativ getestete, genesene und geimpfte Personen einen gleichberechtigten und einfachen Zugang zu Reisen sowie Angeboten in Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Freizeit und Sport erhalten.

 

Welche Informationen enthält der Grüne Pass?

Der Grüne Pass besteht aus drei Zertifikaten, welche eine einfache Überprüfung einer erhaltenen Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat), einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (Genesungszertifikat) oder eines negativen Testergebnisses (Testzertifikat) ermöglichen. Alle drei Zertifikate werden einzeln und unabhängig voneinander abgerufen und verwendet werden können. Durch die Gleichstellung der Testzertifikate mit den Genesungszertifikaten und den Impfzertifikaten entsteht keine Diskriminierung im Hinblick auf die Voraussetzung für die Personenfreizügigkeit.

 

Wie erhalte ich das Impfzertifikat?

Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird automatisch ein Impfzertifikat erstellt und der geimpften Person über den e-Impfpass (Zugang über gesundheit.gv.at) im Laufe des Juni zur Verfügung gestellt. Für diesen Abruf ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Wurde das Impfzertifikat einmal heruntergeladen und abgespeichert, kann es für die gesamte Gültigkeitsdauer als Nachweis einer erhaltenen Corona-Schutzimpfung verwendet werden. Ein erneuter Abruf des Zertifikats ist aber jederzeit möglich.

 

Wann wird es den Grünen Pass auf Europäischer Ebene geben?

Innerhalb der Europäischen Union ist eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate grundsätzlich ab Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage ab Anfang Juli möglich. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate dann auch auf EU-Ebene wird zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen. Bereits im Laufe des Juni werden die einzelnen Mitgliedsstaaten ihre Systeme nach und nach an die EU-Schnittstellen anbinden und damit eine gegenseitige Prüfung ermöglichen. Nach derzeitigem Stand soll der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Die Daten, die im QR-Code enthalten sind, dürfen von den besuchten Staaten nicht gespeichert werden.

Der von der Europäischen Union angedachte Einsatzbereich des Grünen Passes bezieht sich primär auf den Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten. National geregelt werden kann auch ein Einsatz des Grünen Passes für die sichere Wiederöffnung von Bereichen wie Gastronomie, Kultur oder Sport. Österreich verfolgt auch einen solchen Einsatz der Anwendung.


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