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Information für alle Hundehalter

Novelle zum Landespolizeigesetz – Neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden 

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten) sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 01.04.2020 in Kraft. Kurse werden ab Anfang Februar am WIFI angeboten. 

Tiroler COVID-19-Anpassungsgesetz – Informationen

Landes-Polizeigesetz:

Das Landes-Polizeigesetz wurde insofern geändert, als von der Verpflichtung zur Vorlage des Sachkundenachweises für Erst-Hundehalter mangels derzeitigem flächendeckendem Kursangebot bis 30.09.2020 abgesehen wird. Über eine allenfalls notwendige Verlängerung dieses Zeitraumes entscheidet die Landesregierung mit Verordnung.


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