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Kindergeld Plus

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Neue Richtlinien ab 1. Juli 2009

Das Tiroler KINDERGELD PLUS soll die Eltern bei der Betreuung ihrer Kindern unterstützen.

Das Tiroler KINDERGELD PLUS beträgt für jedes Kind EURO 400,--.Die Auszahlung des gesamten Förderbetrages € 400,00 erfolgt im Laufe des Kindergartenjahres (Die Ansuchen werden nach Eingangsdatum bearbeitet).

Nach den neuen Richtlinien Tiroler KINDERGELD PLUS kann ein Ansuchen von allen Eltern (Hauptwohnsitz der Familien in Tirol) gestellt werden, deren Kinder zwischen dem 01.09.2005 und dem 31.08.2007 geboren sind (2- und 3-jährige Kinder).

Für die 4- und 5-jährigen Kinder ist der Besuch des "Gratiskindergartens" (20 Wochenstunden ohne Mittagstisch) kostenlos.

Bei einigen Gemeinden besteht die Möglichkeit, das Ansuchen per Internet über die Homepage der Gemeinde einzubringen. Dieser Link führt Sie direkt zum Internetansuchen der Gemeinden.

Formulare für das Ansuchen Tiroler KINDERGELD PLUS liegen in den Wohnsitzgemeindeämtern/dem Stadtmagistrat auf bzw. können Sie hier downloaden.

Einzureichen ist das Ansuchen bei den Wohnsitzgemeindeämtern/dem Stadtmagistrat von Anfang Juli 2009 bis 30. Juni 2010.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien Tiroler KINDERGELD PLUS oder wenden Sie sich an das JUFF-Familienreferat, Tel. (0) 512/508-3681 oder 3438, oder Elterntelefon 0800-800-508.


Lageplan

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