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Reparaturbonus 2022-2023

Förderungsaktion für Privatpersonen im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen.
Für den Zeitraum 2022 bis 2023 werden aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzfonds 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU. 

Die Förderungsaktion startet mit 26. April 2022. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.

Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet.
Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung gegen Vorlage eines Reparaturbons vom Partnerbetrieb abgezogen.

Mehr Informationen unter www.repaturbonus.at bzw. in der downloadbaren Broschüre. 




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