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Haftpflichtversicherung für Hunde

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Mit der jüngsten Novelle des Tiroler Landes-Polizeigesetzes wurde der verpflichtende Abschluss einer Haftpflichtversicherung für mehr als drei Monate alte Hunde beschlossen. Die gesetzliche Bestimmung ist auch bereits schon in Kraft getreten.

Beachten Sie bitte, dass Sie als HalterIn eines Hundes demnach verpflichtet sind, der Stadtgemeinde Wörgl den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt, innerhalb eines Monats nachzuweisen.

Ebenso ist in der Folge jede Änderung der Versicherung der Stadtgemeinde Wörgl binnen einer Woche zu melden.

Bitte schicken Sie eine Kopie der Versicherungspolizze an das Stadtamt Wörgl, zHd. Fr. Anni Lackstätter, Bahnhofstraße 15, 6300 Wörgl.

Foto: flickr.de, rebase.de


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