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Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010

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Am Sonntag, den 25. April 2010, findet die Bundespräsidentenwahl statt.

Wahlberechtigt sind all jene Personen, die am Stichtag, das ist der 2. März 2010, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Wählerevidenz erfüllten und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine weitere unabdingbare Voraussetzung zur Wahlzulassung ist, dass der/die Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahllokale und Öffnungszeiten:

Sprengel I Hotel Schachtnerhof 6.30– 15.00 Uhr

Sprengel II GH Wildschönauer Bahnhof 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel III Stadtwerke Wörgl 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel IV Hotel Alte Post 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel V Volkshaus 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel VI GH Adler 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel VII Stadtamt 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel VIII Fa. Morandell 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel IX Restaurant Binder 6.30 – 15.00 Uhr

Sprengel X Seniorenheim 8.00 – 12.00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass, sofern Sie nicht von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, Sie nur in „Ihrem“ Wahlsprengel die Stimme abgeben dürfen. Welchem Sprengel Sie zugeteilt sind, können Sie der Ihnen zugestellten Wählerverständigungskarte entnehmen.

Wichtige Fristen:

Die Stimmabgabe kann auch mittels Briefwahl erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die verschlossene Wahlkarte spätestens bis 30. April 2010, 14.00 Uhr) bei der für Ihren Wahlsprengel zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingelangt sein muss.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann ab sofort bis längstens 21.4. 2010 (schriftlich) bzw. bis 23.4.2010 (mündlich) im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Wörgl gestellt werden.

Für Wähler/innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal aufzusuchen, besteht neben der Möglichkeit der Briefwahl die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht bei der Sonderwahlbehörde Gebrauch zu machen. Auch hier ist zu beachten, dass Sie dies der Wahlbehörde (im Bürgerbüro) bis längstens 23.4.2010 bekannt geben müssen. Achten Sie auch bitte darauf, dass Sie, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, am Wahltag ab 9.00 Uhr bis zur Stimmabgabe daheim sein müssen.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben auch Sie Ihre Stimme ab.


Lageplan

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