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Kundmachung gemäß § 7 a Tiroler Grundverkehrsgesetz
Kundmachung eines Rechtsgeschäftes im Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Häring
Das Rechtsgeschäft betrifft die Gp. 1072 (EZ 349, KG Häring) mit einem Flächenausmaß von 1964 m² (Widmung: Freiland).
Mit einem Klick auf den folgenden Link gelangen Sie zur Kundmachung:
Lageplan
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