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Wichtige Informationen zur engeren Wahl des Bürgermeisters

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Am Sonntag, den 28. März 2010, findet die engere Wahl des Bürgermeisters statt. Zur engeren Wahl des Bürgermeisters treten an:

Abler Arno, geb. am 18.4.1962, Bürgermeister, Bahnhofstraße 37/2, Bürgermeisterliste Arno Abler

und

Wechner Hedwig, geb. am 27.12.1955, Hauptschullehrerin, Moosweg 19/3, Sozialdemokratische Wörgler Liste

Wahlberechtigt sind all jene Personen, die am Stichtag, das ist der 30. Dezember 2009, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Wählerevidenz erfüllen und am 14.3.2010 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine weitere Voraussetzung zur Wahlzulassung ist, dass der/die Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahllokale und Öffnungszeiten:

Beachten Sie bitte, dass, sofern Sie nicht von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, Sie nur in „Ihrem“ Wahlsprengel die Stimme abgeben dürfen. Welchem Sprengel Sie zugeteilt sind, können Sie der Ihnen zugestellten Wählerverständigungskarte entnehmen.

Sie können Ihre Stimme zwischen 6.30 und 15.00 Uhr abgeben, lediglich das Wahllokal „Seniorenheim“ sowie die Sonderwahlbehörde schließen früher.

Wichtige Fristen:

Die Wahl kann auch mittels Briefwahl erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die verschlossene Wahlkarte bis längstens Freitag, den 26.3.2010 bei der Stadtgemeinde Wörgl eingelangt sein muss. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Wahlkarte auf postalischem Weg zu übermitteln ist, die persönliche Abgabe im Stadtamt ist gesetzlich nicht möglich. Bei der Briefwahl ist auch darauf zu achten, dass die Wahlkarte vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann bis 18.3.2010 (schriftlich) bzw. bis 23.3.2010 (mündlich) im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Wörgl gestellt werden.

Für Wähler/innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal aufzusuchen, besteht neben der Möglichkeit der Briefwahl die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht bei der Sonderwahlbehörde Gebrauch zu machen. Beachten Sie bitte, dass Sie dies der Wahlbehörde (im Bürgerbüro) bis längstens 25.3.2010 bekannt geben müssen. Achten Sie auch bitte darauf, dass Sie, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, am Wahltag ab 9.00 Uhr bis zur Stimmabgabe daheim sein müssen.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben auch Sie Ihre Stimme ab.


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