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Eintragungsverfahren zu den Volksbegehren im April 2023

Im Eintragungszeitraum  17.04. - 24.04.2023  können die folgenden Volksbegehren unterschrieben werden:

"Echte Demokratie"

"Lieferkettengesetz Volksbegehren"

"Beibehaltung Sommerzeit"

"Unabhängige JUSTIZ sichern"

"GIS Gebühren NEIN"

"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN"

"Nehammer muss weg"

 

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), sind für die oben genannten Volksbegehren stimmberechtigt. Die Eintragung ist in jeder österreichischen Gemeinde oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Im Gemeindeamt Radfeld können Eintragungen während des verlautbarten Eintragungszeitraums vorgenommen werden, siehe Amtstafel ("Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren...")!


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