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Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes - Erhebung

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Das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK), und darauf aufbauend der Flächenwidmungsplan, sind wesentliche und besonders wichtige Werkzeuge der geordneten Entwicklung des Siedlungsraumes, aber auch zur Sicherung von Freiräumen im Gemeindegebiet.

Im örtlichen Raumordnungskonzept sind grundsätzliche Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde im Sinne der Ziele der örtlichen Raumordnung zu treffen.

Oberste Prämisse ist aber auch der sparsame Umgang mit dem vorhandenen Grund und Boden sowie unserer natürlichen Ressourcen.

Für das gesamte Gemeindegebiet von Ramsau im Zillertal wurde im Dezember 2004 das gesetzlich vorgeschriebene örtliche Raumordnungskonzept erlassen und sodann aufsichtsbehördlich genehmigt.

Laut Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG 2011) ist das örtliche Raumordnungskonzept für einen Planungszeitraum von 10 Jahren ausgelegt und es besteht nun die Verpflichtung, das örtliche Raumordnungskonzept für weitere 10 Jahre fortzuschreiben.

Die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes sollen bereits jetzt in Gang gesetzt werden um einerseits den Grundstückseigentümern die Möglichkeit einzuräumen frühzeitig ihre Änderungswünsche bekanntzugeben und andererseits auch der Gemeinde genügend Zeit zu geben die entsprechenden Prüfungen und Abklärungen vorzunehmen.

Eigentümer von Grundstücken in Ramsau im Zillertal, die eine Änderung der Widmung ihres Grundstückes bzw. ihrer Grundstücke oder Teile davon in Ramsau i.Z. planen, werden hiermit eingeladen, ihre diesbezüglichen Vorstellungen bzw. Wünsche bis

31. Juli 2012

schriftlich bei der Gemeinde einzubringen (entsprechende Formulare sind im Gemeindeamt erhältlich).

Diese werden dann bei den Beratungen für das örtliche Raumordnungskonzept vorgelegt und im Sinne des tiroler Raumordnungskonzeptes (nach den Zielen der örtlichen Raumordnung) geprüft.
Erst nach entsprechender positiver Beurteilung bzw. Zustimmung der Raumordnungsabteilung kann eine Aufnahme in das zukünftige Raumordnungskonzept der Gemeinde Ramsau i.Z. durchgeführt bzw. bei der Fortschreibung beschlossen werden.

Inhalt der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes sind in erster Linie die gegenüber dem ursprünglich beschlossenen örtlichen Raumordnungskonzept entstandenen Änderungen bzw. zukünftig geplanten Änderungen, die Darstellung der infrastrukturellen Versorgungen (Abwasserbeseitigung, Trinkwasserversorgung, Stromversorgung etc.), der Verkehrserschließung sowie der Gefahrenzonen.

 


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