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Kindereintragungen in Reisepässe

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Kindereintragungen im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni 2012 ungültig!

Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.

Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr - auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte!

Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.

Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden.

Da für unsere Gemeinde eine Ermächtigung zur Antragstellung erwirkt wurde, können Sie einen REISEPASS oder PERSONALAUSWEIS auch bei unserem Gemeindeamt beantragen und sich somit den Weg Bezirkshauptmannschaft sparen.

Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Kosten:Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstaus-stellung gebührenfrei (ausgenommen Expresszustellungen), kostet danach € 30,- und ab dem zwölften Geburtstag € 75,90. Ein Personalausweis kostet bis zum 16. Geburtstag € 26,30, danach € 61,50.

Die Gültigkeitsdauer:

Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass

mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.

Ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen

Gültigkeitsdauer und ab dem zwölften Geburtstag

für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

Benötigte Unterlagen für eine Antragstellung:

1 Passfoto (biometrisch)

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis

(bei Kindern genügt auch die Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises eines Elternteiles)

Kinder ab dem 6. Lebensjahr sind zur Antragstellung mitzubringen (Unterschrift).

Falls Sie für sich oder ihr Kind einen neuen Ausweis benötigen, empfehlen wir um möglichst baldige Antragstellung. Auf Grund des nahenden Termins „15.Juni“ bzw. der Urlaubszeit ist mit einem entsprechenden Ansturm und damit mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Im Gemeindeamt können Sie jeden MONTAG während des Parteienverkehrs in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr oder nachmittags von 13.00 bis 17.30 Uhr und am MITTWOCH Vormittag von 7.30 bis 12.00 Uhr im OG bei der „Amtsleitung“ oder beim „Bauamt“ einen Pass bzw. Ausweis beantragen. Falls es Ihnen am Montag od. Mittwoch nicht oder nur schwer möglich ist, können Sie auch tel. einen anderen Termin vereinbaren.

Terminvereinbarung und weitere Auskünfte: 63950-14 (Amtsleitung), 63930-16 (Bauamt).

Weiterführende Informationen zur Passausstellung: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html


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