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Meldepflichten für Feuer im Alm- und Waldbereich

Das Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Waldschutz weist auf die Meldepflicht von Feuern im Alm- und Waldbereich hin. 

Im letzten Jahr waren tirolweit eine Reihe von Wald- und Wiesenbränden durch das Abbrennen von Schwendmaterial auf Almflächen bzw. Asthäufen im Wald
zu verzeichnen. Die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen führt zu empfindlichen Verwaltungsstrafen, die teilweise enorm hohen Löschkosten
können unter bestimmten Umständen sogar bis zum wirtschaftlichen Ruin des Verursachers von Waldbränden führen.

Bei der Verwendung von handelsüblichen Fackeln im Zuge der traditionellen Herz-Jesu Feuer oder Sonnwendfeuer besteht  keine Meldepflicht .

Sehr wohl meldepflichtig sind aber Brauchtumsfeuer, bei denen – wie im Formular angeführt - pflanzliches Material verbrannt wird. Dazu zählen Holz- und Asthaufen und dergleichen. 

Es wird in diesem Zusammenhang daher darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuern im Alm- und Waldbereich meldepflichtig ist. Das Formular dazu finden Sie hier. 




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