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Photovoltaik-Förderaktion für private Anlagen

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Über den Klimafonds ist die Förderung privater Photovoltaik-Anlagen auch 2010 wieder möglich. Eile ist bei der Einreichung geboten, die Fristen für Bewerber haben zum Teil schon begonnen und enden schon am 31. August 2010.

Förderungsaktion Photovoltaik-Anlagen 2010 - im Bild v.l.n.r. Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, und Umweltminister Niki Berlakovich. Foto: APA/Thomas Preiss.

Wer kann einreichen?

Privatpersonen, die eine Anlage mit maximal 5 kWp errichten möchten, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude, auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, im Besitz des Antragstellers befindet. Es wird nur eine Anlage pro Förderwerber gefördert.

Fördersummen

Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage:

  • Für freistehende und Aufdach-Anlagen bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.300 Euro/kWpeak.
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.700 Euro/kWpeak.

Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen gilt, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30 Prozent der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten darf. Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWpeak-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden.

Voraussetzungen

Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn und ausschließlich online auf www.photovoltaik2010.at beantragt werden.

Ablauf der Einreichung

Das Einreichverfahren ist nun zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe erfolgt die Registrierung der grundlegenden Daten und Vergabe der Platzierung im jeweiligen Bundesland. Erst in der zweiten Stufe werden die genauen Einreichdaten und die benötigten Dokumente eingegeben bzw. hochgeladen. Dafür haben die Förderwerber 3 Tage Zeit. Für die Platzierung gilt Schritt eins.

Es gibt zeitlich gestaffelte Einreichtage für die Bundesländer, ab denen die Einreichung möglich ist. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage:

Salzburg: ab 28.06.2010, 18:00 Uhr

Vorarlberg: ab 28.06.2010, 18:00 Uhr

Burgenland: ab 29.06.2010, 18:00 Uhr

Wien: ab 29.06.2010, 18:00 Uhr

Niederösterreich: ab 30.06.2010, 18:00 Uhr

Kärnten: ab 05.07.2010, 18:00 Uhr

Tirol: ab 05.07.2010, 18:00 Uhr

Oberösterreich: ab 06.07.2010, 18:00 Uhr

Steiermark: ab 07.07.2010, 18:00 Uhr

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Webseite www.photovoltaik2010.at

SERVICETEAM PHOTOVOLTAIK 2010

Bei Fragen zur Förderaktion steht Ihnen ein Hotline-Team unter der Telefonnummer 01/31631-730 bzw. per E-Mail unter pv2010@kommunalkredit.at sehr gerne zur Verfügung.


Lageplan

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