»vivomondo / »Aktuell / »News / »Verkehr & Umwelt / Schneeräumung auf eigenen Grundstücken  

Schneeräumung auf eigenen Grundstücken

Currently 3/5 Stars.

Information an alle Grund- bzw. Hauseigentümer bezüglich Abwicklung der Schneeräumung auf eigenen Grundstücken!

Alle Hauseigentümer bzw. Grundbesitzer sind für die Schneeräumung auf dem eigenen Grundstück selbst verantwortlich.

Der geräumte Schnee ist auf dem eigenen Grundstück abzulagern und darf gemäß § 93 Abs. 6 StVO nicht auf dem öffentlichen Gut der Gemeinde wie Straßen, Gehsteige, Plätze usw. deponiert werden. Ebenso ist es verboten, den Schnee in öffentlichen Fließgewässern wie zum Bsp. den Dorfbach, Schmiedbach usw. zu entsorgen.

Neben negativen ökologischen Folgen, verursacht ein eventueller Wasserstau u. a. „Hochwasser“ für die „Unterlieger“.

Zuwiderhandlungen werden umgehend von der Gemeinde Langkampfen, bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zur Anzeige gebracht. Durch die Bezirkshauptmannschaft wird ein diesbezügliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.


Lageplan

Du kannst den Lageplan jederzeit einblenden bzw. ausblenden.

ACHTUNG:
Die Anzeige des Lageplans verlangsamt die Ladezeiten auf vivomondo.com. Wir empfehlen, den Lageplan nur bei einer schnellen Internetverbindung (ADSL oder höher) zu öffnen.

Aktionsbox

Eintrag bewerten!

3,07 von 5 (150 Stimmen)

  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Top Angebot

Wildschönauer Bahnhof Mittagstisch
von Wildschönauer Bahnhof
Wildschönauer Bahnhof - Gasthaus - Restaurant - Zimmer - Wörgl