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Umgangsregeln für die Baumkrankheit Feuerbrand, Rechtliche Informationen Feuerbrand

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Umgangsregeln für die Baumkrankheit Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine gefährliche und meldepflichtige Pflanzenkrankheit. Bei befallenen Pflanzen führt sie zum Welken und Absterben von Blättern und Blüten und in weiterer Folge von Trieben und dem Stamm. Bei frühzeitigem Erkennen können Maßnahmen gesetzt werden, um lokal die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und Schäden möglichst gering zu halten.

Der Befall von Pflanzen durch Feuerbrand bzw. der Verdacht eines solchen Befalls ist nach § 14 Abs. 1 und 3 des Pflanzenschutzgesetzes für Tirol anzeigepflichtig und unterliegt damit der Meldepflicht.

Für eine effiziente Bekämpfung sind folgende Schritte einzuhalten:

Schritt 1: Ganzjährige regelmäßige und aufmerksame Beobachtung der Wirtspflanzen auf Feuerbrandbefall. Vor allem junge Obstbäume sollten während der Blütezeit öfter kontrollierte werden. (Die vorbeugende Rodung gesunder Pflanzen aus der Gruppe der feuerbrandgefährdeten Zier- und Wildgehölze wird empfohlen).

Schritt 2: Jeder Befall oder Verdachtsfall ist unverzüglich dem Feuerbrandbeauftragten direkt oder beim Gemeindeamt zu melden.

Schritt 3: Bei Bestätigung des Befalls ist nach Anleitung des Feuerbrandbeauftragten vorzugehen (unbedingt die Hygienemaßnahmen beachten).

Schritt 4: Nachkontrolle auf Erfolg der durchgeführten Maßnahmen. Feuerbrand ist nicht immer sichtbar. Latenzbefall kann in Folgejahren Neuinfektionen auslösen.

Gegen den Feuerbrand gibt es derzeit keine effizienten Pflanzenschutzmittel. Die einzige und bestmögliche Lösung ist das Roden, Ausschneiden und Verbrennen der betroffenen Pflanzen, um ein Übergreifen auf gesunde Pflanzen zu verhindern.

Feuerbrand ist eine ernst zu nehmende Bedrohung für alle Obstanlagen, wo der Feuerbrand große wirtschaftliche Schäden anrichtet, aber auch für Hausgärten und öffentliche Grünflächen.

Alle Gemeindebürger/innen sind gefordert sich aktiv an der Feuerbrandbeobachtung und der Bekämpfung der Krankheit zu beteiligen.

Der Amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes Tirol ersucht, der Meldepflicht nachzukommen und die Bekämpfungsmaßnahmen nach Anleitung des Feuerbrandbeauftragten ordentlich durchzuführen.

Griesser Georg
Feuerbrandbeauftragter der Stadtgemeinde Wörgl


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