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Kundmachung gemäß § 7 a Tiroler Grundverkehrsgesetz

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Kundmachung eines Rechtsgeschäftes im Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Häring

Das Rechtsgeschäft betrifft die Gp. 1072 (EZ 349, KG Häring) mit einem Flächenausmaß von 1964 m² (Widmung: Freiland).

Mit einem Klick auf den folgenden Link gelangen Sie zur Kundmachung:

 


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