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Kundmachung zum Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Stadtgebiet

Die Stadtgemeinde Wörgl weist beziehend auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Inneres aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels eindringlich darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, im Ortsgebiet und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten ist!

Zur Kategorie F2 zählen laut § 11 PyroTG Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten.

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen nicht verwendet werden.

Ganz abgesehen von den ohnehin eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen ersuche ich auch persönlich diesbezüglich um gegenseitige Rücksichtnahme! Das Abfeuern pyrotechnischer Artikel verursacht zudem unnötigen Stress bei den Tieren und eine vermeidbare Belastung der Umwelt mit Feinstaub.




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