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Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet

Die Stadtgemeinde Wörgl weist aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels eindringlich darauf hin, dass

gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten ist.

BGM Hedi Wechner ersucht abgesehen von den ohnehin eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich um gegenseitige Rücksichtnahme. "Zudem verursacht das Abfeuern pyrotechnischer Artikel unnötigen Stress bei Tieren und einer Belastung der Umwelt durch Feinstaub, so Wechner weiter.

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