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7 Eintragungsverfahren zu den Volksbegehren im Mai 2022

Im Eintragungszeitraum  02.05. - 09.05.2022  können die folgenden Volksbegehren unterschrieben werden:

"Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren"

"Arbeitslosengeld RAUF!"

"NEIN zur Impfpflicht"

"Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen"

" Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren"

"Stoppt Lebendtier-Transportqual"

" Mental Health Jugendvolksbegehren" 

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), sind für die oben genannten Volksbegehren stimmberechtigt. Die Eintragung ist in jeder österreichischen Gemeinde oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Im Gemeindeamt Radfeld können Eintragungen während des verlautbarten Eintragungszeitraums vorgenommen werden, siehe Amtstafel ("Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren...")!


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