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Öffentliche Kundmachung - Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet

Die Stadtgemeinde Wörgl weist aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels eindringlich darauf hin,

dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Venrvendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, im Ortsgebiet und gemäß § 39 Abs. 1 PyroTG in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten ist.

Zur KategorieF2 zählen laut § 11 PyroTG Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in
abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Die Venruendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten.

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere
Tankstellen nicht verwendet werden.

Ganz abgesehen von den ohnehin eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen ersuche ich auch persönlich diesbezüglich um gegenseitige Rücksichtnahme!
Das Abfeuern pyrotechnischer Artikel verursacht zudem unnötigen Stress bei den Tieren und eine vermeidbare Belastung der Umwelt mit Feinstaub.

Der Bürgermeister,
Michael Riedhart


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